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Kanalsanierung im Kanton Thurgau anfragen

Eine Kanalsanierung kann erforderlich sein, wenn Abwasserleitungen beschädigt, undicht oder nicht mehr funktionstüchtig sind. Die folgende Übersicht zeigt, welche Angaben für eine gezielte Anfrage hilfreich sind – damit der Fachbetrieb weiss, worauf er sich einstellen muss.

Angaben, die bei der Vorbereitung helfen

Gebäude und Nutzung

Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus, eine Gewerbeliegenschaft oder eine andere Nutzung? Die Gebäudeart und die Anzahl der angeschlossenen Einheiten beeinflussen den Umfang der Sanierung.

Betroffene Leitung

Welche Leitung soll saniert werden? Liegt sie innerhalb des Gebäudes, im Aussenbereich oder handelt es sich um die Anschlussleitung zum öffentlichen Kanal? Je nach Abschnitt können unterschiedliche Verfahren infrage kommen.

Leitungslänge und Durchmesser

Die ungefähre Länge und der Durchmesser helfen, den Umfang einzuschätzen. Bei mehreren betroffenen Abschnitten sind die Angaben nach Möglichkeit für jeden Bereich getrennt darzustellen.

Leitungsmaterial

Kunststoff, Steinzeug, Beton, Guss oder Metall – das Material beeinflusst, welche Sanierungsverfahren technisch möglich sind. Wenn das Material nicht bekannt ist, kann es im Rahmen der Untersuchung ermittelt werden.

Zugangspunkte

Sind Revisionsöffnungen, Reinigungsöffnungen oder Schächte vorhanden? Wo befinden sie sich? Ein eingeschränkter Zugang kann den Aufwand erhöhen und das Verfahren beeinflussen.

Symptome und bekannte Schäden

Beschreiben Sie, was aufgefallen ist: wiederkehrende Verstopfungen, langsamer Abfluss, Geruch, Feuchtigkeit, Rückstau. Falls ein Rohrbruch, Risse oder Wurzeleinwuchs bereits bekannt sind – je genauer die Beschreibung, desto besser.

Bestehende Untersuchungen und Unterlagen

Ein vorhandener Kanal-TV-Bericht, Kameravideos, Fotos von Schächten oder Leitungspläne sind wertvoll. Diese können bei Bedarf nach der ersten Kontaktaufnahme angefordert werden.

Dringlichkeit

Handelt es sich um einen akuten Rückstau oder Austritt, eine geplante Sanierung oder eine langfristige Massnahme? Bei akuten Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an eine zuständige Notfallstelle. Diese Plattform ist kein Notfalldienst.

Frühere Arbeiten an der Leitung

Wurde die Leitung bereits früher saniert, repariert oder gereinigt? Frühere Massnahmen können die Wahl des Verfahrens und den Aufwand beeinflussen.

Behördliche Auflagen

Liegt eine Verfügung, ein Prüfauftrag oder ein Schreiben der Gemeinde vor? Behördliche Vorgaben können das Sanierungsverfahren und die Dokumentationspflichten bestimmen. Ob eine Prüfung vorgeschrieben ist, muss für den konkreten Standort geklärt werden.

Sanierungsverfahren

Kennen Sie das gewünschte Verfahren bereits, weil ein Fachbetrieb es empfohlen hat? Oder soll das Verfahren erst im Rahmen der Prüfung ermittelt werden? Beides ist möglich – geben Sie einfach an, was Sie wissen.

Grenzen der Innensanierung

Nicht jede Leitung kann von innen saniert werden. Bei stark verformten, eingestürzten oder mehrfach unterbrochenen Leitungen kann eine offene Erneuerung erforderlich sein. Die technische Beurteilung muss vor Ort durch einen Fachbetrieb erfolgen.

Wichtig: Das geeignete Verfahren lässt sich nicht allein anhand der Adresse oder einer kurzen Symptombeschreibung bestimmen. Die endgültige Beurteilung erfolgt durch den Fachbetrieb nach einer Untersuchung der Leitung.

Was geschieht nach der Anfrage?

Nach Eingang Ihrer Angaben werden diese auf Vollständigkeit gesichtet. Bei Bedarf werden zusätzliche Informationen angefordert. Die Anfrage kann an höchstens einen unabhängigen Fachbetrieb weitergegeben werden, der die fachliche Beurteilung vornimmt und bei Interesse eine Offerte erstellt.

Mit dem Absenden der Anfrage entsteht noch kein Vertrag über eine Untersuchung, Offerte oder Ausführung. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Beschreibung des Vermittlungsablaufs.

Bereit, die Angaben zu übermitteln?

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